Rechtliche Betreuung – Was ist das?
Was bedeutet eine rechtliche Betreuung? – Im Betreuungsrecht ist geregelt, in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird.
Dem Betreuer dürfen nur die Aufgabenkreise übertragen werden, in den eine Betreuung tatsächlich notwendig ist (§ 1896 Abs. 2 BGB).
Bereiche, die die/der Betroffene eigenständig erledigen kann, dürfen dem Betreuer nicht übertragen werden. Welche Aufgaben die/der Betreuten noch selbst übernehmen können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.
Der Betreuer hat die Aufgabe, die/den Betreute/n in den von ihm übertragenen Aufgabenkreis zu vertreten.